Freiwillige Selbstverpflichtung
Absichtserklärung
Die Absichtserklärung stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung dar, besitzt aber keine Rechtsgültigkeit.
Wir halten es aus folgenden Gründen für zielführend, diese Erklärung von allen Teilnehmenden unterschreiben zu lassen:
Die Absichtserklärung
- schafft thematische Orientierung durch die Auseinandersetzung mit international anerkannten Nachhaltigkeitsthemen.
- fördert den themenbezogenen Austausch (mit Fokussierung der Netzwerkveranstaltungen und Aktionen auf die SDGs)
- fokussiert Ziele (in der Absichtserklärung beschrieben)
- schafft Zugang /sbarrieren (Man weiß sofort, woran man sich beteiligen kann.).
Für die Beteiligung am Netzwerk von Unternehmen und Personen ist ein Beschluss des Strategiekreises notwendig. Interessierte können bis zu drei Mal bei den Netzwerktreffen "schnuppern", bevor sie die Absichtserklärung zeichnen müssen. Weitere Teilnahmen ohne abgegebene Absichtserklärung sind nicht möglich. Mit Eingang der unterschriebenen Absichtserklärung kann das teilnehmende Unternehmen ein Profil auf dieser Internetseite anlegen. Die Aufnahme in das Netzwerk und die Veröffentlichung eines Profils stellen keine Prüfung, Zertifizierung oder Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens dar.
Da Sie die Struktur Ihres Unternehmens am besten kennen, bleibt es natürlich Ihnen überlassen, ob Sie als Teilnehmer*in die Absichtserklärung für Ihr Unternehmen unterschreiben und/oder Ihre Führungskraft und/oder Geschäftsführer*in unterschreiben lassen. Aus diesem Grund haben wir zwei Versionen erstellt, in der Ich- und in der Wir-Form. Wählen Sie die für Sie zutreffende Erklärung.
Die Absichtserklärung erhalten Sie auf Anfrage via E-Mail-Adresse: hallo@znhoch3.de
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich verbindlich, keinerlei Informationen, Absprachen, Vereinbarungen, Entwürfe oder Unterlagen, die während des gesamten kommunikativen Austausches im Zukunftskreises – sowohl in allen einzelnen persönlichen und digitalen Treffen, als auch im digitalen Austausch wie Mail, Video- oder Telefonkonferenz stehen, an Dritte weiterzugeben.
Zudem verpflichten sich beide Parteien, dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitarbeitende, Vertretende oder sonstige Personen die Vertraulichkeitsverpflichtung einhalten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Unterschrift der beitretenden Partei in vollem Umfang bestehen. Die Veröffentlichung der Absichtserklärung auf der Website des Zukunftskreises Nachhaltigkeit³ sowie auf der eigenen Website ist davon ausgeschlossen. Kommt es zu einer Pflichtverletzung, obliegt es dem Zukunftskreis Nachhaltigkeit³ über die Konsequenzen zu entscheiden. Dies kann dazu führen, dass die verursachende Partei aus dem kreis ausgeschlossen wird.
Widerrufsrecht
Die teilnehmenden Unternehmen haben jederzeit das Recht die Absichtserklärung gegenüber dem Zukunftskreis Nachhaltigkeit³ ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Unternehmen dem Zukunftskreis Nachhaltigkeit³ mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, die Absichtserklärung zu widerrufen, informieren.

