Freiwillige Selbstverpflichtung

Absichtserklärung

Die Absichtserklärung stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung dar, besitzt aber keine Rechtsgültigkeit. 
Wir halten es aus folgenden Gründen für zielführend, diese Erklärung von allen Teilnehmenden unterschreiben zu lassen: 

Die Absichtserklärung 
  • schafft Relevanz (indem internationale Ziele verfolgt werden)
  • schafft Gemeinschaft (sie stärkt den Zusammenhalt untereinander, da alle an einem Strang ziehen)
  • fördert den themenbezogenen Austausch (mit Fokussierung der Netzwerkveranstaltungen und Aktionen auf die SDGs)
  • fokussiert Ziele (in der Absichtserklärung beschrieben)
  • schafft Zugang/sbarrieren (Man weiß sofort, woran man sich beteiligen kann.).
Für die Beteiligung am Netzwerk von Unternehmen und Personen ist ein Beschluss des Strategiekreises notwendig. Interessierte können bis zu drei Mal bei den Netzwerktreffen "schnuppern", bevor sie die Absichtserklärung zeichnen müssen. Weitere Teilnahmen ohne abgegebene Absichtserklärung sind nicht möglich.  Mit der Zusendung der unterschriebenen Absichtserklärung erhält das teilnehmende Unternehmen die Möglichkeit, ein Profil auf dieser Internetseite anzulegen. 

Da Sie die Struktur Ihres Unternehmens am besten kennen, bleibt es natürlich Ihnen überlassen, ob Sie als Teilnehmer*in die Absichtserklärung für Ihr Unternehmen unterschreiben und/oder Ihre Führungskraft und/oder Geschäftsführer*in unterschreiben lassen. Aus diesem Grund haben wir zwei Versionen erstellt, in der Ich- und in der Wir-Form. Wählen Sie die für Sie zutreffende Erklärung. 

Die unterschriebene Absichtserklärung kann als PDF-Datei an die  
E-Mail-Adresse hallo@znh3.de gesendet werden. 
Absichtserklärung für Unternehmen in WIR-Form Absichtserklärung für Unternehmen in ICH-Form Absichtserklärung für Organisationen (z.B. Vereine, etc.)

Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich verbindlich, keinerlei Informationen, Absprachen, Vereinbarungen, Entwürfe oder Unterlagen, die während des gesamten kommunikativen Austausches im Zukunftskreises – sowohl in allen einzelnen persönlichen und digitalen Treffen, als auch im digitalen Austausch wie Mail, Video- oder Telefonkonferenz stehen, an Dritte weiterzugeben.

Zudem verpflichten sich beide Parteien, dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitarbeitende, Vertretende oder sonstige Personen die Vertraulichkeitsverpflichtung einhalten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Unterschrift der beitretenden Partei in vollem Umfang bestehen. Die Veröffentlichung der Absichtserklärung auf der Website des Zukunftskreises Nachhaltigkeit HOCH3 sowie auf der eigenen Website ist davon ausgeschlossen. Kommt es zu einer Pflichtverletzung, obliegt es dem Zukunftskreis Nachhaltigkeit HOCH3 über die Konsequenzen zu entscheiden. Dies kann dazu führen, dass die verursachende Partei aus dem kreis ausgeschlossen wird. 

Widerrufsrecht
Die teilnehmenden Unternehmen haben jederzeit das Recht die Absichtserklärung gegenüber dem Zukunftskreis Nachhaltigkeit HOCH3 ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Unternehmen dem Zukunftskreis Nachhaltigkeit HOCH3 mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, die Absichtserklärung zu widerrufen, informieren. 
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